Einwilligung zuerst: § 7 UWG und DSGVO
Werbung per elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung gilt nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG als unzumutbare Belästigung. Behandle Werbenachrichten per WhatsApp deshalb wie E-Mail-Werbung: erst Einwilligung, dann Nachricht.
Eine wirksame Einwilligung braucht laut BfDI ein aktives Verhalten der Person, also zum Beispiel ein eigenes, nicht vorausgefülltes Häkchen. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung, und du musst nachweisen können, wann und wie jemand eingewilligt hat. Speichere deshalb Datum, Kanal und Wortlaut der Einwilligung.
Was die WhatsApp Business Policy verlangt
WhatsApp erlaubt Unternehmen, Menschen nur anzuschreiben, wenn diese ihre Nummer selbst mitgeteilt und dem Empfang weiterer Nachrichten zugestimmt haben. Wer sich abmeldet oder blockiert, muss aus deiner Kontaktliste entfernt werden.
Auf der WhatsApp Business Platform startest du Gespräche nur mit freigegebenen Nachrichtenvorlagen. Antwortet ein Gast, kannst du innerhalb des 24-Stunden-Fensters frei zurückschreiben. Plane deine Kampagnen deshalb so, dass Gäste aktiv reagieren: Frage nach dem Lieblings-Act, kündige Early-Bird-Tickets an und biete eine einfache Abmeldung an.
Kanäle, Gruppen und Status richtig nutzen
Ein WhatsApp-Kanal eignet sich für Ankündigungen an alle, die dir freiwillig folgen: Line-up, Preisstufen, Restkarten. Gruppen funktionieren gut für Stammgäste, Crews und Promoter, solange alle Mitglieder selbst beigetreten sind.
Der WhatsApp-Status und Instagram-Storys sind ideal für Countdown-Inhalte. Setze in jede Story denselben Verkaufslink, damit Gäste mit einem Tipp im Checkout landen. Mit Tickean bekommen Käufer ihr QR-Ticket anschließend direkt per WhatsApp und E-Mail; dieser Ticketversand gehört zum Kauf und ist keine Werbung.
Instagram: Inhalte, Link und Kennzeichnung
Auf Instagram verkaufen klare Fakten: Datum, Location, Line-up, Gesamtpreis inklusive Servicegebühr und ein Link in der Bio oder in der Story. Kurze Videos vom letzten Event zeigen Stimmung besser als jedes Plakat.
Wenn Promoter, DJs oder Influencer für Posts Geld, Freikarten oder Provision bekommen, muss der kommerzielle Zweck erkennbar sein (§ 5a Abs. 4 UWG). Bitte sie, solche Posts als Werbung zu kennzeichnen. Mit Promoter-Links von Tickean siehst du gleichzeitig, welcher Post wirklich Tickets verkauft hat.
Checkliste für deine Kampagne
1. Einwilligung für Werbung im Checkout oder per Formular einholen, mit eigenem, nicht vorausgefülltem Häkchen.
2. Einwilligungen mit Datum und Kanal dokumentieren.
3. Einen einzigen Verkaufslink für alle Kanäle nutzen und pro Promoter einen eigenen Link vergeben.
4. In Werbung immer den Gesamtpreis nennen, wie es die Preisangabenverordnung verlangt.
5. In jeder Werbenachricht eine einfache Abmeldung anbieten und Abmeldungen sofort umsetzen.
6. Bezahlte Posts von Promotern und Influencern als Werbung kennzeichnen lassen.