Promoter-Links und Provisionen fair regeln

Ein eigener Link pro Promoter, klare Provision und eine Abrechnung ohne Diskussion.

Promoter sind für viele Partys und Clubnächte der wichtigste Verkaufskanal. Sie kennen ihre Leute, teilen den Link in Gruppen und bringen Freundeskreise mit. Ohne Tracking weißt du aber nicht, wer wirklich verkauft.

Mit eigenen Links pro Promoter siehst du jeden Verkauf schwarz auf weiß. Hier erfährst du, wie du Links, Provisionen und Regeln aufsetzt.

So funktioniert's

  1. 1

    Event anlegen

    Name, Datum, Location und Ticketkategorien eintragen.

  2. 2

    Link teilen

    Verkaufslink per Instagram, WhatsApp oder auf deiner Website.

  3. 3

    Einlass scannen

    QR-Codes mit dem Handy prüfen und Gäste live zählen.

Darauf solltest du achten

Ein Link pro Promoter

Gib jedem Promoter einen eigenen Verkaufslink. Mit Tickean legst du Promoter-Links an, und jeder Verkauf wird dem richtigen Promoter zugeordnet.

Der Gast sieht denselben Checkout wie überall, mit Gesamtpreis und QR-Ticket per WhatsApp und E-Mail. Für dich entsteht eine klare Übersicht: Wer hat wie viele Tickets in welcher Kategorie verkauft?

Provisionsmodelle im Vergleich

1. Fester Betrag pro Ticket: einfach zu rechnen und leicht zu kommunizieren.

2. Prozent vom Ticketpreis: wächst mit teureren Kategorien wie VIP.

3. Staffel: höhere Provision ab einer bestimmten Anzahl verkaufter Tickets, um Top-Promoter zu belohnen.

4. Gästeliste statt Geld: Promoter erhalten Freikarten für ihr Umfeld ab einer Verkaufsschwelle.

Lege vorher fest, ob die Provision vom Ticketpreis ohne Servicegebühr berechnet wird. So gibt es bei der Abrechnung keine Missverständnisse.

Rechenbeispiel: Staffelprovision

Beispielwerte: Dein Ticket kostet 20,00 €. Promoter bekommen 1,50 € pro Ticket, ab dem 31. verkauften Ticket 2,50 €.

Verkauft ein Promoter 45 Tickets, sind das 30 × 1,50 € = 45,00 € plus 15 × 2,50 € = 37,50 €, zusammen 82,50 € Provision bei 900,00 € Ticketumsatz. Das sind rund 9 % des Umsatzes dieses Promoters.

Rechne die Provision in deine Kalkulation ein, bevor du Preise festlegst. Bei Tickean zahlst du als Veranstalter 0 % an die Plattform, sodass die Provision die einzige Vertriebskostenposition für diese Tickets ist.

Regeln für Werbung und Auftreten

Promoter sprechen in deinem Namen. Schreib kurze Regeln auf: Werbung per WhatsApp nur an Kontakte, die das wollen, keine falschen Versprechen zu Line-up oder Verfügbarkeit, immer der Gesamtpreis inklusive Servicegebühr.

Wenn Promoter für Posts eine Provision bekommen, muss der kommerzielle Zweck erkennbar sein (§ 5a Abs. 4 UWG). Ein Hinweis wie „Werbung“ in Story oder Post ist schnell gesetzt.

Abrechnung und Auswertung

Rechne zeitnah nach dem Event ab, auf Basis der Verkaufszahlen pro Link. Klär vorher, wie Erstattungen behandelt werden: Ein erstattetes Ticket sollte auch keine Provision auslösen.

Werte nach jedem Event aus, welche Promoter in welcher Phase verkaufen. Manche bringen die Early-Bird-Käufer, andere die Last-Minute-Gäste. Mit diesen Daten planst du das nächste Event gezielter.

Die echten Kosten: 0 % Gebühr für Veranstalter.

0 % Gebühr für Veranstalter: so rechnest du den Endpreis.

Preise und Gebühren ansehen →

Häufige Fragen

Wie sehe ich, welcher Promoter wie viele Tickets verkauft hat?

Mit eigenen Promoter-Links. Bei Tickean wird jeder Verkauf über einen Promoter-Link dem jeweiligen Promoter zugeordnet, sodass du am Ende eine klare Übersicht hast.

Wie hoch sollte eine Promoter-Provision sein?

Das hängt von Ticketpreis, Marge und Szene ab. Wichtig ist, dass die Provision in deiner Kalkulation steht und das Modell vorher schriftlich vereinbart ist, etwa ein fester Betrag pro Ticket oder eine Staffel.

Müssen Promoter ihre Werbung kennzeichnen?

Wenn sie eine Gegenleistung wie Provision erhalten, muss der kommerzielle Zweck nach § 5a Abs. 4 UWG erkennbar sein. Ein deutlicher Hinweis auf Werbung schützt alle Beteiligten.

Wie starte ich mit Tickean?

Registriere dich kostenlos, lege dein Event an und teile den Verkaufslink. Bei Fragen hilft dir unser Team per WhatsApp.

Quellen

  1. § 5a UWG – Irreführung durch Unterlassen (Kennzeichnung kommerzieller Zwecke) — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) (accessed 2026-10-23)
  2. § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) (accessed 2026-10-23)

Willst du auch Tickets verkaufen?

Wenn das Modell passt, legst du dein Event in wenigen Minuten an. 0 % für Veranstalter, schnelle Auszahlung über den Zahlungsanbieter.

Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2026