Ticketarten sauber trennen
Typische Kategorien sind Wochenendticket, Tagesticket pro Festivaltag, Camping, Parken und VIP. Lege jede Leistung als eigene Ticketkategorie an, damit du Kontingente getrennt steuerst. Mit Tickean führst du mehrere Ticketkategorien in einem Event.
Starte mit dem Wochenendticket als Early Bird. Tagestickets öffnest du später, wenn das Line-up pro Tag steht. So sicherst du früh Umsatz und füllst schwächere Tage gezielt auf.
QR-Code und Bändchen kombinieren
Bei mehrtägigen Festivals hat sich ein zweistufiger Einlass bewährt: Beim ersten Betreten scannt dein Team das QR-Ticket, danach bekommt der Gast ein Bändchen für alle weiteren Tage.
Der QR-Scan stellt sicher, dass jedes Ticket nur einmal eingelöst wird; ein kopierter Screenshot bringt nur dem ersten Scan etwas. Das Bändchen beschleunigt den Wiedereinlass. Plane genug Scan-Geräte für die Anreisespitze ein, mit Tickean scannen mehrere Smartphones parallel.
Gelände, Genehmigung und Sicherheitskonzept
Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder gelten nach dem Muster der Bauministerkonferenz auch für Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen für mehr als 1.000 Besucher, sofern es keine fliegenden Bauten sind. Ab mehr als 5.000 Besucherplätzen ist ein Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten vorgeschrieben.
Starte die Abstimmung mit Gemeinde, Ordnungsamt und Feuerwehr frühzeitig, lange vor dem Vorverkaufsstart. Die genehmigte Kapazität bestimmt, wie viele Tickets du verkaufen darfst.
Jugendschutz und Altersgrenzen
Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nach § 5 JuSchG nur mit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person anwesend sein, Jugendliche ab 16 längstens bis 24 Uhr ohne Begleitung.
Lege deshalb vorab fest, ob dein Festival eine Altersgrenze hat, und schreib sie in Event-Beschreibung und AGB. Am Einlass brauchst du einen klaren Ablauf für Ausweiskontrollen und für Gäste, die eine Begleitperson mitbringen.
GEMA, Setlists und Widerruf
Festivals mit Livemusik meldest du vor der Veranstaltung bei der GEMA an. Die Setlists der Acts verlangt die GEMA bei Livemusik spätestens sechs Wochen nach dem Auftritt; bei vielen Acts lohnt es sich, die Meldung über das GEMA-Portal an die Bands zu delegieren.
Für Festivaltickets mit festem Termin besteht in der Regel kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Kommuniziere trotzdem klar, was bei Unwetter oder Absage passiert.