Der ermäßigte Satz: 7 % für Konzerte und Theater
Der Regelsteuersatz beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Ermäßigt auf 7 % ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie für Darbietungen ausübender Künstler, die Theatervorführungen und Konzerten vergleichbar sind.
Wichtig ist der Zweck der Veranstaltung: Laut Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 12.5) muss das Konzert oder die Theatervorführung den eigentlichen Zweck ausmachen. Andere Leistungen dürfen nur untergeordnet sein. Pop- und Rockkonzerte, bei denen das Publikum tanzt, können trotzdem Konzerte sein. Den ermäßigten Satz kann außerdem nur der Veranstalter anwenden, der die Eintrittsberechtigung verschafft; auf reine Vermittlungsleistungen ist er nach dem Erlass nicht anzuwenden.
Partys, Discos und DJ-Abende: meist 19 %
Der Erlass ist hier deutlich: Das bloße Abspielen eines Tonträgers durch einen Diskjockey ist kein Konzert. Auch Darbietungen im Rahmen einer Tanzbelustigung sind nicht begünstigt. Klassische Partys, Discoabende und Feiern, bei denen Tanzen und Feiern im Vordergrund stehen, laufen deshalb in der Regel mit 19 %.
Es gibt aber eine Ausnahme mit Gewicht: Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden (u. a. V R 16/17 und V R 17/17), dass Techno- und House-Abende ermäßigt sein können, wenn DJs mit Mischpult und Effekten eigene Klangfolgen schaffen und ihr Auftritt aus Sicht eines Durchschnittsbesuchers den eigentlichen Zweck der Veranstaltung bildet. Die Regelmäßigkeit der Abende oder hohe Getränkeumsätze sind dabei kein ausschlaggebendes Kriterium. Ob dein Event diese Hürde nimmt, ist eine Einzelfallfrage. Getränke bleiben in jedem Fall beim Regelsatz.
Rechenbeispiel: ein Ticket für 25,00 €
Angenommen, dein Ticket kostet 25,00 € inklusive Umsatzsteuer. Käufer zahlen zusätzlich eine Servicegebühr, hier als Beispielwert 2,00 €, sodass der Endpreis im Checkout 27,00 € beträgt.
Bei einem Konzert mit 7 % stecken in den 25,00 € genau 1,64 € Umsatzsteuer; netto bleiben 23,36 €. Bei einer Party mit 19 % sind es 3,99 € Umsatzsteuer und 21,01 € netto. Der Unterschied liegt bei 2,35 € pro Ticket, bei 400 verkauften Tickets also bei 940,00 €.
Bei Tickean zahlst du als Veranstalter 0 %; die Servicegebühr tragen die Käufer, sie wird also nicht von deinen 25,00 € abgezogen. Kalkuliere deshalb zuerst den Steuersatz und erst danach den Ticketpreis.
Checkliste vor dem Vorverkauf
1. Ordne dein Event ehrlich ein: Steht ein Konzert oder eine Aufführung im Mittelpunkt, oder geht es vor allem ums Feiern und Tanzen?
2. Dokumentiere bei DJ-Events, was für den Konzertcharakter spricht: angekündigte Line-ups, Spielzeiten, Bühnensituation, Gagen.
3. Trenne Eintritt und Getränke. Kombitickets mit Freigetränk musst du aufteilen, denn Getränke unterliegen dem Regelsatz.
4. Rechne netto: Ticketpreis geteilt durch 1,07 oder 1,19 ergibt deinen Umsatz ohne Steuer.
5. Kläre unklare Fälle vor dem Verkaufsstart mit deiner Steuerberatung, nicht erst bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung.