Erlaubnis nach § 34a GewO
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht nach § 34a Abs. 1 GewO eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Voraussetzung sind unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine vor der IHK abgelegte Sachkundeprüfung der Leitung und eine Haftpflichtversicherung.
Frag deshalb jeden Anbieter vor Vertragsschluss nach der Erlaubnis und nach dem Versicherungsnachweis. Ein seriöses Unternehmen legt beides ohne Zögern vor.
Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?
Wachpersonen brauchen mindestens eine Unterrichtung bei der IHK (§ 34a Abs. 1a GewO). Für bestimmte Tätigkeiten ist zusätzlich die Sachkundeprüfung Pflicht, darunter Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken und Bewachungen zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Laut IHK Düsseldorf reicht für Zugangskontrollen bei Konzerten, für Personal vor der Bühne oder im Backstage-Bereich in der Regel die Unterrichtung. Die Leitung bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen braucht den Sachkundenachweis. Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§ 11 BewachV).
Bewacherregister: Personal prüfen lassen
Seit dem 1. Juni 2019 gibt es das Bewacherregister. Bewachungsunternehmen sind verpflichtet, ihre Betriebe und die eingesetzten Wachpersonen dort aktuell zu halten; die zuständigen Behörden entscheiden, ob Wachpersonen eingesetzt werden dürfen.
Für dich heißt das: Lass dir schriftlich bestätigen, dass alle Personen, die auf deinem Event arbeiten, im Bewacherregister gemeldet und zugelassen sind. Vereinbare außerdem, dass das Team am Abend eine namentliche Einsatzliste mitbringt.
Sicherheitskonzept und Versammlungsstättenverordnung
Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder beruhen auf einem Muster der Bauministerkonferenz. Nach § 43 der bayerischen VStättV muss der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienst einrichten, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist ein Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten Pflicht.
Der Ordnungsdienst ist unter anderem für die Kontrolle an Ein- und Ausgängen, die Einhaltung der zulässigen Besucherzahl und die geordnete Evakuierung verantwortlich. Kläre früh mit der Location, welche Vorgaben dort gelten und wer das Konzept erstellt.
Was die Kosten bestimmt
Der Preis hängt vor allem von diesen Faktoren ab: Anzahl der Wachpersonen, Dauer des Einsatzes inklusive Auf- und Abbau, Uhrzeit und Wochentag (Nacht, Wochenende, Feiertage wie Silvester), Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde), Zusatzaufgaben wie Taschenkontrolle oder Bühnenschutz und die Vorlaufzeit der Buchung.
Hol mindestens zwei schriftliche Angebote mit derselben Leistungsbeschreibung ein. Je klarer du Einlasszeiten, erwartete Besucherzahl und Aufgaben beschreibst, desto vergleichbarer werden die Angebote.
Einlass und Security zusammendenken
Ein schneller Ticketscan entlastet dein Sicherheitsteam. Mit Tickean scannt dein Einlassteam QR-Tickets mit dem Smartphone, mehrere Geräte parallel. Die Live-Zählung zeigt jederzeit, wie viele Gäste drin sind, und hilft, die genehmigte Kapazität einzuhalten.
Trenne die Rollen klar: Security kümmert sich um Kontrolle und Sicherheit, das Einlassteam um Tickets und Gästeliste. So bleibt der Eingang auch bei Andrang übersichtlich.