Endpreis bei Tickets: Gebühren richtig angeben

Gesamtpreis nach § 3 PAngV, Aufschlüsselung und Bestellbutton: so zeigst du Preise sauber.

Nichts ärgert Gäste mehr als ein Preis, der im letzten Schritt plötzlich steigt. Das Gesetz sieht das ähnlich: Wer Verbrauchern Tickets anbietet, muss den Gesamtpreis nennen.

Hier steht, was die Preisangabenverordnung verlangt, wie du Servicegebühren darstellst und wie das bei Tickean aussieht. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung; für deinen konkreten Fall sprich mit einer Anwältin, einem Anwalt oder deiner Steuerberatung.

So funktioniert's

  1. 1

    Event anlegen

    Name, Datum, Location und Ticketkategorien eintragen.

  2. 2

    Link teilen

    Verkaufslink per Instagram, WhatsApp oder auf deiner Website.

  3. 3

    Einlass scannen

    QR-Codes mit dem Handy prüfen und Gäste live zählen.

Darauf solltest du achten

Was § 3 PAngV verlangt

Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder mit Preisen wirbt, muss nach § 3 Abs. 1 PAngV die Gesamtpreise angeben. Gesamtpreis ist nach § 2 Nr. 3 PAngV der Preis, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen ist.

Für Tickets bedeutet das: Eine Servicegebühr, die jeder Käufer zwingend zahlt, gehört in den Gesamtpreis. Du darfst den Preis aufschlüsseln, also Ticket und Gebühr einzeln zeigen. Dann muss nach § 3 Abs. 3 PAngV aber der Gesamtpreis hervorgehoben sein. Das gilt auch für Werbung: Wenn du auf Instagram oder im Newsletter einen Preis nennst, sollte es der Preis sein, den Gäste am Ende tatsächlich zahlen.

Der Bestellbutton und die letzte Seite

Im Online-Shop kommen Pflichten aus dem BGB dazu. Nach § 312j Abs. 2 BGB musst du wesentliche Informationen, darunter den Gesamtpreis, unmittelbar vor der Bestellung klar und hervorgehoben zeigen. Nach Absatz 3 muss der Bestellbutton mit nichts anderem als „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Erfüllst du diese Pflicht nicht, kommt der Vertrag nach Absatz 4 nicht zustande.

Außerdem musst du spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs angeben, welche Zahlungsmittel du akzeptierst (§ 312j Abs. 1 BGB). Wenn du einen fertigen Checkout nutzt, prüfe diese Punkte trotzdem einmal selbst, vor allem auf dem Smartphone.

Rechenbeispiel: Ticket plus Servicegebühr

Du möchtest für dein Event 18,00 € pro Ticket einnehmen. Käufer zahlen eine Servicegebühr, hier als Beispielwert 1,50 €.

Richtig ist eine Anzeige wie „Gesamtpreis 19,50 € (Ticket 18,00 € + Servicegebühr 1,50 €, inkl. USt.)“, bei der die 19,50 € am deutlichsten zu sehen sind. Problematisch ist es, auf Plakaten und Postings nur „18,00 €“ zu bewerben und die Gebühr erst im Checkout zu zeigen.

Bei Tickean zahlst du als Veranstalter 0 %. Die Servicegebühr zahlen Käufer, und sie ist im angezeigten Endpreis enthalten. Wenn dir 19,50 € zu hoch erscheinen, passe deinen Ticketpreis an, statt die Gebühr zu verstecken.

Checkliste für deine Preisangaben

1. Nenne in jeder Werbung mit Preis den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und Pflichtgebühren.

2. Wenn du aufschlüsselst, hebe den Gesamtpreis optisch hervor.

3. Prüfe die letzte Seite vor dem Kauf: Gesamtpreis sichtbar, Button eindeutig beschriftet.

4. Zeige die akzeptierten Zahlungsarten früh im Kaufprozess.

5. Halte Preisstufen konsistent: Early Bird, regulär und Abendkasse sollten überall mit demselben Gesamtpreis auftauchen, auf Website, Social Media und im Ticketshop.

6. Kontrolliere nach jeder Preisänderung alte Posts und Flyer.

7. Teste den Kauf einmal selbst auf dem Handy, vom Posting bis zur Bestätigung.

Die echten Kosten: 0 % Gebühr für Veranstalter.

0 % Gebühr für Veranstalter: so rechnest du den Endpreis.

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Häufige Fragen

Muss die Servicegebühr im beworbenen Ticketpreis enthalten sein?

Wenn jeder Käufer die Gebühr zahlen muss, ist sie ein Preisbestandteil und gehört nach der Preisangabenverordnung in den Gesamtpreis. Aufschlüsseln darfst du, der Gesamtpreis muss dann aber hervorgehoben sein.

Wie zeigt Tickean die Servicegebühr an?

Bei Tickean zahlst du als Veranstalter 0 %, und die Servicegebühr der Käufer ist im angezeigten Endpreis enthalten. So sehen Gäste den Betrag, den sie tatsächlich bezahlen.

Wie muss der Kaufen-Button beschriftet sein?

Nach § 312j Abs. 3 BGB mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Ist der Button unklar beschriftet, kommt der Vertrag nicht zustande.

Wie starte ich mit Tickean?

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Quellen

  1. § 3 PAngV – Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) (accessed 2026-10-23)
  2. § 2 PAngV – Begriffsbestimmungen (Gesamtpreis) — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) (accessed 2026-10-23)
  3. § 312j BGB – Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) (accessed 2026-10-23)

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Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2026