Ticketversand ist nicht gleich Werbung
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO eine Rechtsgrundlage. Eine davon ist die Einwilligung, aber nicht die einzige.
Wenn ein Gast ein Ticket kauft, brauchst du seine Kontaktdaten, um ihm das Ticket zu schicken und ihn bei Änderungen am Event zu informieren. Dafür verarbeitest du Daten zur Erfüllung des Vertrags. Bei Tickean kommen QR-Tickets per WhatsApp und E-Mail; das ist Teil des Kaufs.
Werbung für dein nächstes Event ist etwas anderes. Hier gelten zusätzlich die Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Nach dem Koppelungsverbot (Art. 7 Abs. 4 DSGVO) darfst du den Ticketkauf außerdem nicht davon abhängig machen, dass jemand in Werbung einwilligt.
Werbung per E-Mail und WhatsApp: § 7 UWG
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist Werbung mit elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung. Behandle Werbenachrichten per WhatsApp genauso vorsichtig wie E-Mails und hol dir vorher eine Einwilligung.
Eine Ausnahme regelt § 7 Abs. 3 UWG für E-Mail-Werbung an Bestandskunden. Alle vier Bedingungen müssen erfüllt sein: Du hast die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten, du bewirbst eigene ähnliche Leistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und du weist bei der Erhebung und bei jeder Nachricht klar darauf hin, dass er jederzeit widersprechen kann.
Eine wirksame Einwilligung braucht laut BfDI ein aktives Verhalten. Vorausgefüllte Kästchen reichen nicht. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung, und du musst die Einwilligung nachweisen können.
Rechenbeispiel: saubere Liste statt großer Liste
Du hast 400 Tickets à 15,00 € verkauft. 120 Käufer haben aktiv angekreuzt, dass sie Event-News per E-Mail oder WhatsApp bekommen wollen.
Nur diese 120 schreibst du mit Werbung an, dazu Bestandskunden per E-Mail, wenn du die Bedingungen von § 7 Abs. 3 UWG erfüllst. Kaufen 10 % der 120 ein Ticket für dein nächstes Event, sind das 12 Tickets und 180,00 € Umsatz.
Das klingt nach wenig, aber diese Gäste wollen deine Nachrichten wirklich bekommen. Eine Liste mit allen 400 Kontakten ohne Einwilligung bringt dir kurzfristig vielleicht mehr Reichweite, aber auch das Risiko von Beschwerden und Abmahnungen.
Checkliste für Gästedaten
1. Trenne im Checkout klar: Ticketversand ja, Werbung nur mit eigenem, nicht vorausgefülltem Häkchen.
2. Formuliere die Einwilligung konkret: wer schreibt, über welchen Kanal, zu welchem Zweck.
3. Speichere, wann und wie jemand eingewilligt hat. Für E-Mail-Newsletter empfiehlt sich ein Double-Opt-In.
4. Biete in jeder Werbenachricht eine einfache Abmeldung an.
5. Informiere in deiner Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO, wer verantwortlich ist und wofür du Daten nutzt.
6. Gib Gästelisten nur an Personen weiter, die sie für den Einlass brauchen, und lösche sie, wenn du sie nicht mehr brauchst.