Ticketpreis kalkulieren: vom Break-even zum Endpreis

Kosten, Kapazität und Preisstufen: so findest du einen Preis, der sich rechnet und verkauft.

Viele Ticketpreise entstehen aus dem Bauch: „Andere nehmen auch 15 Euro.“ Ob sich dein Event damit rechnet, weißt du dann erst nach dem Abend. Besser ist es, den Preis von deinen Kosten her zu kalkulieren.

Hier gehst du Schritt für Schritt durch: Kosten erfassen, Umsatzsteuer abziehen, Break-even berechnen, Preisstufen bilden und den Endpreis korrekt anzeigen.

So funktioniert's

  1. 1

    Event anlegen

    Name, Datum, Location und Ticketkategorien eintragen.

  2. 2

    Link teilen

    Verkaufslink per Instagram, WhatsApp oder auf deiner Website.

  3. 3

    Einlass scannen

    QR-Codes mit dem Handy prüfen und Gäste live zählen.

Darauf solltest du achten

1. Alle Kosten erfassen

Unterscheide feste und variable Kosten. Fest sind zum Beispiel Location-Miete, Gagen, Technik, Security, GEMA, Werbung und Versicherung. Variabel sind Kosten, die mit jedem Gast steigen, etwa Bändchen, Garderobe oder Promoter-Provision pro Ticket.

Denk auch an Abgaben, die oft vergessen werden: Künstlersozialabgabe auf Künstlergagen (2026: 4,9 %) und gegebenenfalls Steuerabzug bei Acts aus dem Ausland. Lass dir unsichere Posten vorher schriftlich bestätigen.

2. Netto rechnen: Umsatzsteuer abziehen

Dein Ticketpreis enthält Umsatzsteuer. Für Konzerte und Theater gilt oft der ermäßigte Satz von 7 %, für Partys mit DJ in der Regel 19 %.

Teile deinen Bruttopreis durch 1,07 oder 1,19, um den Nettobetrag zu erhalten, der dir tatsächlich zur Deckung der Kosten bleibt. Details findest du in unserem Leitfaden zur Umsatzsteuer auf Tickets.

3. Break-even berechnen

Beispielwerte: Deine Fixkosten liegen bei 4.200,00 €, variable Kosten bei 1,50 € pro Gast. Du planst eine Party mit 19 % Umsatzsteuer und einem Ticketpreis von 18,00 €.

Netto bleiben 18,00 € / 1,19 = 15,13 € pro Ticket. Abzüglich 1,50 € variabler Kosten bleiben 13,63 € Deckungsbeitrag. Der Break-even liegt bei 4.200,00 € / 13,63 € = 309 Tickets (aufgerundet).

Passt deine Location für 400 Gäste, brauchst du rund 77 % Auslastung, um die Kosten zu decken. Ist das realistisch? Wenn nicht, passe Kosten oder Preis an, bevor du verkaufst.

4. Preisstufen aus dem Break-even ableiten

Nutze Preisstufen, um früh Umsatz zu machen und später mehr pro Ticket zu verdienen. Eine einfache Regel: Das Early-Bird-Kontingent darf günstiger sein, solange der Durchschnittspreis aller Stufen über deinem Break-even-Preis liegt.

Rechne deshalb immer mit einem realistischen Mix: Wie viele Tickets verkaufst du in welcher Stufe? Plane die Abendkasse vorsichtig, denn sie ist die unsicherste Stufe.

5. Endpreis inklusive Gebühren zeigen

Gäste sehen nicht deinen Nettopreis, sondern den Gesamtpreis. Nach § 3 PAngV musst du Verbrauchern den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und Pflichtgebühren angeben, auch in Werbung.

Bei Tickean zahlst du als Veranstalter 0 %; Käufer zahlen eine Servicegebühr, die im angezeigten Endpreis enthalten ist. Prüfe deshalb, wie dein Ticketpreis plus Servicegebühr für Gäste wirkt, und passe den Ticketpreis an, wenn der Endpreis zu hoch erscheint.

Die echten Kosten: 0 % Gebühr für Veranstalter.

0 % Gebühr für Veranstalter: so rechnest du den Endpreis.

Preise und Gebühren ansehen →

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Break-even für mein Event?

Teile deine Fixkosten durch den Deckungsbeitrag pro Ticket. Der Deckungsbeitrag ist dein Nettopreis nach Umsatzsteuer minus variable Kosten pro Gast.

Muss die Servicegebühr im beworbenen Preis stehen?

Ja, wenn jeder Käufer sie zahlen muss. Nach der Preisangabenverordnung nennst du Verbrauchern den Gesamtpreis. Bei Tickean ist die Servicegebühr im angezeigten Endpreis enthalten.

Welche Kosten werden bei der Kalkulation oft vergessen?

GEMA, Künstlersozialabgabe, Versicherung, Security-Stunden für Auf- und Abbau sowie Provisionen für Promoter. Erfasse sie von Anfang an, sonst stimmt dein Break-even nicht.

Wie starte ich mit Tickean?

Registriere dich kostenlos, lege dein Event an und teile den Verkaufslink. Bei Fragen hilft dir unser Team per WhatsApp.

Quellen

  1. § 3 PAngV – Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) (accessed 2026-10-23)
  2. UStAE Abschnitt 12.5 – Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte, Museen usw. — Bundesministerium der Finanzen (accessed 2026-10-23)
  3. Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (Abgabesatz 4,9 Prozent) — Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de) (accessed 2026-10-23)

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Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2026