Die Ausnahme in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB
Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB). Absatz 2 listet Ausnahmen auf. Nach Nummer 9 besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Erbringung vorsieht.
Genau das ist ein Ticket für dein Konzert, deine Party oder dein Festival: Es gilt für einen festen Abend oder ein festes Wochenende. Der Hintergrund ist einfach. Würde ein Gast kurz vor dem Event widerrufen, könntest du den Platz oft nicht mehr verkaufen. Wichtig ist der Zusatz im Gesetz: Die Ausnahme gilt, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Du kannst also freiwillig mehr anbieten.
Auch beim Kauf über eine Plattform
Viele Gäste kaufen nicht direkt beim Veranstalter, sondern über eine Ticketplattform. Der Europäische Gerichtshof hat am 31. März 2022 (C-96/21, CTS Eventim) entschieden, dass die Ausnahme auch dann greifen kann, wenn ein Vermittler im eigenen Namen, aber für Rechnung des Veranstalters verkauft. Entscheidend ist, dass das wirtschaftliche Risiko eines Widerrufs den Veranstalter treffen würde.
Für dich heißt das: Der Verkaufskanal ändert an der Grundregel meist nichts. Was nicht unter die Ausnahme fällt, sind Leistungen ohne festen Termin, zum Beispiel ein Gutschein, der jederzeit einlösbar ist. Prüfe solche Produkte gesondert.
Rechenbeispiel: freiwillige Erstattung
Du verkaufst 300 Tickets à 20,00 €, also 6.000,00 € Ticketumsatz. Du überlegst, bis 14 Tage vor dem Event freiwillig zu erstatten.
Wenn 3 % der Gäste das nutzen, sind das 9 Tickets und 180,00 €, die du zurückzahlst. Verkaufst du diese 9 Plätze in den letzten zwei Wochen wieder, bleibt der Umsatz gleich. Bei einer Party, die erfahrungsgemäß in der letzten Woche ausverkauft, ist das Risiko klein, und die Kulanz kann die Kaufbereitschaft am Anfang erhöhen.
Rechne mit deinen eigenen Zahlen, bevor du eine Regel veröffentlichst. Was du einmal zugesagt hast, musst du einhalten.
Checkliste für deine Erstattungsregeln
1. Weise vor dem Kauf klar darauf hin, dass für Tickets mit festem Termin kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
2. Entscheide, ob du freiwillig mehr anbietest: Erstattung bis zu einem Stichtag, Umtausch auf einen anderen Termin oder Namensänderung.
3. Schreib die Regel in deine AGB und in die Event-Beschreibung, mit denselben Worten.
4. Regle den Fall einer Absage gesondert: Wenn das Event nicht stattfindet, kannst du die Leistung nicht erbringen. Das ist etwas anderes als ein Widerruf.
5. Lege fest, wer im Team Erstattungen freigibt, damit Gäste schnell eine Antwort bekommen.