Kurze Antwort
Bei gemeinnützigen Vereinen kommt es darauf an, wozu die Veranstaltung gehört. Eine gesellige Party ist steuerlich meist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Übersteigen die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, einschließlich Umsatzsteuer nicht 50.000 Euro im Jahr, fallen darauf nach § 64 Abs. 3 AO keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an.
Die Umsatzsteuer ist davon getrennt zu prüfen. Halte deshalb Einnahmen und Ausgaben jeder Veranstaltung sauber getrennt fest, damit der Vorstand die Grenze im Blick hat, und kläre die Einordnung mit einer Steuerberatung, bevor ihr größere Events plant.
Checkliste für deine Entscheidung
✓ Gebühr für dich als Veranstalter und Servicegebühr für Käufer, getrennt aufgeschrieben.
✓ Wann das Geld auf deinem Konto ist: pro Verkauf, wöchentlich oder nach dem Event.
✓ Endpreis inklusive aller Pflichtgebühren sichtbar (Preisangabenverordnung).
✓ QR-Einlass ohne teure Leihgeräte und mit Live-Zählung.
✓ Promoter-Links, Gästeliste und mehrere Ticketkategorien.
Optionen (inklusive Tickean)
Es gibt nicht die eine richtige Plattform. Wenn deine Location einen Anbieter vorschreibt, halte dich daran.
Wenn du den Verkauf selbst steuerst: Tickean bündelt Verkauf, Zahlung und Einlass, mit 0 % für Veranstalter, QR-Tickets per WhatsApp und Support per Chat.