Frist und Unterlagen, wie das Portal sie nennt
Voraussetzung ist Versicherungsschutz: wenigstens eine Haftpflichtversicherung, je nach Art zusätzlich eine Unfallversicherung. Den Nachweis liefert eine Bestätigung des Versicherers oder eine Kopie des Vertrags. Den Antrag stellt man bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist mit 4–9 Wochen angegeben.
Das Antragsformular gibt es derzeit nur bei der zuständigen Behörde. Dazu kommen ein Lageplan mit allem, was aufgebaut wird (Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne), eine formlose Besucherschätzung auf DIN A4 und die Veranstaltererklärung zur Sondernutzung. Wenn die Verkehrsführung sich ändert, verlangt das Portal einen Verkehrszeichenplan in fünf Ausfertigungen. Je nach Ort können Zustimmungen dazukommen: Nachbarschaft, BVG bei Bus oder Straßenbahn, Feuerwehr bei Lagerfeuer oder Feuerwerk.
Lärm und Musik sind eigene Punkte
Die Dienstleistung listet eine eigene Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen im Freien, wenn störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind. Die deutsche und die englische Fassung nennen dafür nicht denselben Paragrafen des Landes-Immissionsschutzgesetzes. Maßgeblich ist die Fassung, die das zuständige Amt der Akte zugrunde legt, nicht eine der beiden Zahlen aus zweiter Hand.
Wer in der Öffentlichkeit Musik abspielt oder aufführt, wird nach dem Portal im Regelfall GEMA-Kunde. Die Mitgliedschaft steht auf der Unterlagenliste, sie ist nicht in der Erlaubnis des Bezirks enthalten.
Mitte ist ein Beispiel, nicht die Zentrale
Der Antrag geht an das Bezirksamt des Ortes. Für Mitte veröffentlicht das Portal das Straßen- und Grünflächenamt, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin, Telefon (030) 9018-22823, E-Mail veranstaltungen@ba-mitte.berlin.de. Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln, Pankow und die übrigen Bezirke haben eigene Ämter und eigene Postfächer auf derselben Seite. Eine Zusage aus einem Bezirk gilt nicht für die Straße im Nachbarbezirk.
Als Rechtsgrundlage nennt das Portal unter anderem StVO, Berliner Straßengesetz, Grünanlagengesetz, Landes-Immissionsschutzgesetz, Gewerbeordnung, Sprengstoffrecht, Bundesfernstraßengesetz und die Gebührenordnungen. Die Seite ersetzt nicht den Text dieser Gesetze.