Straßenfest oder Open Air in Berlin: die Erlaubnis kommt vom Bezirk

Öffentliche Straße oder Platz, nicht ein privater Club. Zuständig ist das Bezirksamt, in dem die Fläche liegt. Das Formular gibt es dort, nicht als zentralen Download.

Das Serviceportal Berlin führt die Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen: Straßenfeste, Umzüge, Flohmärkte, Sport, Seifenkistenrennen und Open-Air-Musik. Eine Verkaufsseite ersetzt diese Erlaubnis nicht.

Die englische Fassung derselben Dienstleistung 324911 und die deutsche Dienststellenfassung nennen dieselben zwei Voraussetzungen und dieselbe Bearbeitungszeit. Die Gebühr hängt von der Größe ab. Einen Eurobetrag veröffentlicht das Portal auf dieser Seite nicht. Gemeinnützige Veranstalter können von einem Teil der Gebühr befreit werden.

So funktioniert's

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    Event anlegen

    Name, Datum, Location und Ticketkategorien eintragen.

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    QR-Codes mit dem Handy prüfen und Gäste live zählen.

Darauf solltest du achten

Frist und Unterlagen, wie das Portal sie nennt

Voraussetzung ist Versicherungsschutz: wenigstens eine Haftpflichtversicherung, je nach Art zusätzlich eine Unfallversicherung. Den Nachweis liefert eine Bestätigung des Versicherers oder eine Kopie des Vertrags. Den Antrag stellt man bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist mit 4–9 Wochen angegeben.

Das Antragsformular gibt es derzeit nur bei der zuständigen Behörde. Dazu kommen ein Lageplan mit allem, was aufgebaut wird (Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne), eine formlose Besucherschätzung auf DIN A4 und die Veranstaltererklärung zur Sondernutzung. Wenn die Verkehrsführung sich ändert, verlangt das Portal einen Verkehrszeichenplan in fünf Ausfertigungen. Je nach Ort können Zustimmungen dazukommen: Nachbarschaft, BVG bei Bus oder Straßenbahn, Feuerwehr bei Lagerfeuer oder Feuerwerk.

Lärm und Musik sind eigene Punkte

Die Dienstleistung listet eine eigene Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen im Freien, wenn störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind. Die deutsche und die englische Fassung nennen dafür nicht denselben Paragrafen des Landes-Immissionsschutzgesetzes. Maßgeblich ist die Fassung, die das zuständige Amt der Akte zugrunde legt, nicht eine der beiden Zahlen aus zweiter Hand.

Wer in der Öffentlichkeit Musik abspielt oder aufführt, wird nach dem Portal im Regelfall GEMA-Kunde. Die Mitgliedschaft steht auf der Unterlagenliste, sie ist nicht in der Erlaubnis des Bezirks enthalten.

Mitte ist ein Beispiel, nicht die Zentrale

Der Antrag geht an das Bezirksamt des Ortes. Für Mitte veröffentlicht das Portal das Straßen- und Grünflächenamt, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin, Telefon (030) 9018-22823, E-Mail veranstaltungen@ba-mitte.berlin.de. Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln, Pankow und die übrigen Bezirke haben eigene Ämter und eigene Postfächer auf derselben Seite. Eine Zusage aus einem Bezirk gilt nicht für die Straße im Nachbarbezirk.

Als Rechtsgrundlage nennt das Portal unter anderem StVO, Berliner Straßengesetz, Grünanlagengesetz, Landes-Immissionsschutzgesetz, Gewerbeordnung, Sprengstoffrecht, Bundesfernstraßengesetz und die Gebührenordnungen. Die Seite ersetzt nicht den Text dieser Gesetze.

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Häufige Fragen

Reicht eine Genehmigung für ganz Berlin?

Nein. Das Serviceportal sagt, dass man die Dienstleistung bei dem Bezirksamt beantragt, in dem die Veranstaltung stattfindet.

Steht auf der Seite ein fester Eurobetrag?

Nein. Die Gebühr hängt von der Größe ab. Gemeinnützige Veranstalter können teilweise befreit werden. Den Betrag nennt das zuständige Amt.

Gilt das auch im gemieteten Club?

Die Dienstleistung 324911 beschreibt Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen. Ein Auftritt in einem bereits genehmigten Lokal ist ein anderer Sachverhalt.

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Quellen

  1. Event – Apply for a permit (service 324911) — Serviceportal Berlin (accessed 2026-10-24)
  2. Veranstaltung – Erlaubnis beantragen (Dienstleistung 324911) — Serviceportal Berlin (accessed 2026-10-24)

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Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2026